Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wolfsgruber GmbH

(FN 109650 a des LG Wiener Neustadt)

Allgemeine Grundlagen:
Die L. Wolfsgruber GmbH – im folgenden kurz SLS – schließt sämtliche – auch künftige – Verträge nur aufgrund der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern, Werkbestellern und sonstigen Abnehmern – im folgenden kurz „Kunden“ – finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde bei der Auftragserteilung auf solche Geschäftsbedingungen verweist und SLS diesen Geschäftsbedingungen nicht sofort widerspricht; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die dieser in Anboten, Bestellungen oder sonstigen Erklärungen hinweist und die SLS nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Geschäftsbeziehung zwischen SLS und dem Kunden – auch soweit es künftige Geschäfte betrifft – nicht verbindlich. Der Kunde akzeptiert die Geschäftsbedingungen der SLS mit Absenden eines von ihm unterfertigten Vertragsanbotes oder der Annahme, eines Vertragsanbotes der SLS.

Vertragsabschluss:
Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass die SLS nach Erhalt des von dem Kunden abgeschickten Anbots oder des von dem Kunden unterfertigten Vertragsanbotes von SLS entweder eine schriftliche Annahmebestätigung abschickt oder die von dem Kunden gewünschten Leistungen/Lieferungen erbringt. SLS steht es frei, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hiedurch entstehenden Schäden oder Aufwendungen. Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, sind berechtigt, binnen 7 Werktagen ab Erhalt der bestellten Ware vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist er verpflichtet, SLS die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten zurückzusenden und ein angemessenes Benützungsentgelt einschließlich einer Entschädigung für die mit der Benützung verbundene Wertminderung zu bezahlen. Demgegenüber ist die SLS verpflichtet allenfalls von dem Verbraucher geleisteten Zahlungen zu refundieren.
Punkt 2.3. gilt nicht für Waren und Dienstleistungen, die nach den speziellen Vorgaben und Wünschen des Kunden – selbst wenn er Verbraucher sein sollte – angefertigt werden so wie für Verträge mit dem im § 5 f KSchG genannten Inhalt.

Qualitätsangaben:
Werden nicht bestimmte Eigenschaften ausdrücklich Inhalt des Vertrages, liefert SLS Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Die in den Produktbeschreibungen angeführten Angaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über – oder unterschritten werden können. Solche Änderungen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Waren verbessert (z.B. bei Nachfolgemodellen, Up-dates,…) so ist SLS berechtigt, aber nicht verpflichtet, das geänderte Produkt zu liefern.

Lieferung:
Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als so präzise wie möglich vorausgesagt. Kunden, die Verbraucher sind, verzichten auf die Lieferung innerhalb der im § 5 i KSchG normierten Frist. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach deren erfolglosen Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung von SLS ohne ihr Verschulden nicht erfüllt werden konnte. Diese Vermutung gilt nicht gegenüber Verbrauchern. SLS steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Eine Transportversicherung wird, ebenso wie eine bestimmte Art der Versendung nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen bzw. vorgenommen. Angekündigte Liefertermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde SLS alle notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben oder Informationen entstehen, sind nicht von SLS zu vertreten und können daher auch nicht zum Verzug von SLS führen. Hieraus resultierende Mehrkosten hat der Kunde zu bezahlen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist SLS berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und hierüber Teilrechnungen zu legen.

Preise:
Den Lieferungen von SLS liegen – sofern mit den Kunden nicht für speziell für seine Bedürfnisse angefertigte Produkte andere Preise vereinbart sind – die Preisangaben gemäß der jeweils geltenden Preislisten zugrunde. Die Preise verstehen sich – soweit nicht anders gekennzeichnet – in EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Sind in dem Verkaufspreis öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Rechnungslegung erhöht werden, ist SLS berechtigt, den Kunden mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten.

Fälligkeit/Verzug:
SLS ist berechtigt, vor Erfüllung ihrer Verpflichtungen eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Entgeltes zu verlangen und die Erfüllung des Vertrages vom Eingang dieser Zahlung abhängig zu machen. Das vereinbarte Entgelt ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zu bezahlen. Bei Verzug ist SLS berechtigt, Verzugszinsen von 15% p.a. zu verrechnen. Der Kunde ist überdies verpflichtet, SLS sämtliche von ihr zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, sowie die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu ersetzen. Für den Fall, dass der Kunde in Verzug gerät oder sich seine Vermögenslage deutlich verschlechtert, ist SLS berechtigt, alle ihre Forderungen (auch bei Stundung der Zahlung) sofort fällig zu stellen und noch nicht oder nur teilweise erfüllte Verträge mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG tritt Terminverlust bloß dann ein, wenn – trotz vollständiger Erfüllung des Vertrages durch SLS – eine von dem Verbraucher zu erbringende Teilleistung seit mindestens 6 Wochen fällig ist und der Verbraucher diese Leistung trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und der Androhung des Terminsverlustes nicht erbringt. SLS ist in einem solchen Fall auch berechtigt, die Rückgabe der gelieferten Waren zu begehren (vgl. 7). Im Falle einer solchen Rückabwicklung steht SLS ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe der vereinbarten Anzahlung, wenn keine Anzahlung geleistet worden ist, von 25% des vereinbarten Entgeltes zu. SLS ist berechtigt, Zahlungen des Kunden unabhängig von ihrer Widmung auf Forderungen ihrer Wahl anzurechnen. Eine Aufrechnung von vermeintlichen Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von SLS ist dem Kunden nicht gestattet. Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Eigentumsvorbehalt:
Die von SLS gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes zuzüglich allenfalls aufgrund einer verspäteten Zahlung aufgelaufenen Zinsen und mit der Durchsetzung der Forderung verbundenen Kosten, im Eigentum von SLS. Sollten die Waren von dem Kunden vor Bezahlung des gesamten Entgeltes an Dritte weiter veräußert werden, so gilt das von diesen an den Kunden gezahlte Entgelt als im Zeitpunkt der Veräußerung als an die SLS abgetreten. Der Kunde ist daher verpflichtet, einen solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an die SLS auszufolgen. Sollten die den Kunden gelieferten Gegenstände vor der vollständigen Bezahlung des Entgeltes beim Kunden gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Kunde verpflichtet, SLS innerhalb von drei Tagen hievon zu benachrichtigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen. Für den Fall, dass der Kunde gegen diese Verpflichtung verstößt, steht SLS ein pauschaler Schadenersatz von 80% des mit dem Kunden vereinbarten Entgeltes zu.

Rücktritt/höhere Gewalt:
Machen Fälle höherer Gewalt die Vertragserfüllung unmöglich, ist SLS von der Leistungspflicht befreit, soweit die von ihr geschuldeten Leistungen davon betroffen sind, und solange die Leistungsverhinderung anhält. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich entsprechend der Dauer der Leistungsverhinderung. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen, Unterbrechung der Stromversorgung, Störungen von TK-Netzen und Gateways sofern sie außerhalb der Verfügungsgewalt von SLS liegen. Kann durch den Eintritt unvorhersehbarer Umstände (Inflation, Wirtschaftembargos, Erlassung neuer Gesetze,…) die nicht von einem der Vertragspartner zu vertreten sind, die weitere Vertragserfüllung nur mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Aufwand erfolgen, ist jede der Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die bereits erbrachten Leistungen werden jedoch verrechnet.

Spezialanfertigungen:
Werden Gegenstände, insbesondere Software, nach den individuellen Wünschen des Kunden angefertigt, gelten folgende Sonderbestimmungen: Die Durchführung des Auftrages erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Auftragsunterlagen und einer Anzahlung von zumindest 50% auf dem Konto der SLS. SLS prüft die ihr vom Kunden überlassenen Unterlagen nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit und ihre rechtliche Zulässigkeit und übernimmt keine Haftung für ihren Inhalt. Der Kunde haftet dafür, dass durch die von ihm gewünschten Produkte keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden und nicht in Rechte Dritter (Urheberrechte, Markenrechte und dergleichen) eingegriffen wird und verpflichtet sich, SLS alle ihr aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder von Rechten Dritter erwachsenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. Sollte der Kunde SLS mit der gestalterischen Umsetzung seiner Ideen beauftragen, bleiben die von SLS angefertigten Muster, Formen, etc. in ihrem Eigentum und dürfen für eigene Werbezwecke veröffentlicht und verwendet werden.

Gewährleistung und Schadenersatz:
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren und die für ihn erbrachten Dienstleistungen unverzüglich zu überprüfen und Mängel – bei sonstigem Verlust der Ansprüche – binnen 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung nachweislich schriftlich zu rügen. Berechtigte Gewährleistungsansprüche kann SLS nach ihrer Wahl durch Verbessern, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rückerstattung des Entgeltes gegen Rücknahme der Ware erfüllen. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von SLS in ihren Geschäftsräumlichkeiten oder direkt beim Kunden. Kunden, die Verbraucher sind, leistet SLS zwei Jahre hindurch Gewähr dafür, dass die von ihr gelieferten Waren unter Einhaltung ihrer Behandlungs- Betriebs und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Waren unter zumindest allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die Bedingungen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist und den über sie gemachten öffentlichen Äußerungen entspricht, soweit sie SLS kannte oder kennen musste und sie für den Verbraucher wesentliche Voraussetzung im Abschluss des Vertrages gewesen sind. SLS haftet nicht für Schäden, die beim Kunden oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnlicher äußerer Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind oder, wenn der Kunde die ihm gelieferten Gegenstände Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung vorgenommen hat. Für Schäden aus nachweisbar verschuldeter Vertragsverletzung haftet SLS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbrauchsgeschäfte, soweit es sich um Personenschäden handelt. SLS haftet nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Gegenüber Unternehmen ist diese Haftung auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden beschränkt. In keinem Fall haftet SLS für Schäden, die dritte Personen erleiden, wie auch für Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Seitenschäden. Die Höhe der Schadenersatzpflicht ist jedenfalls mit Höhe des vereinbarten Nettoentgeltes beschränkt. Für den Fall, dass SLS Software oder sonstige Produkte, die das Funktionieren von Telekommunikationseinrichtungen erfordern, an den Kunden liefern, haftet SLS nicht für die Verfügbarkeit, Zugang und den Betriebszustand der in Anspruch genommenen nationalen und internationalen Telekommunikationseinrichtungen und – Netze, insbesondere nicht für Totalausfälle des www, Ausfall von Servern und sonstige Betriebsunterbrechungen, die durch Dritte oder Internetserviceprovider verursacht werden.

Datenschutz/Geheimhaltung:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass SLS die zur Erbringung der von ihr geschuldeten Leistungen erforderlichen Daten speichert, weiterverarbeitet und zu nicht kommerziellen Zwecken auch an Dritte weitergibt. SLS wird die ihr im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen unternehmensbezogenen Daten des Kunden so schützen, dass kein unbefugter Dritter Zugang zu diesen Daten erhält. SLS haftet jedoch nicht, wenn es jemandem gelingt durch rechtswidrige Handlungen Zugang zu diesen Daten zu erhalten und er diese Daten verwendet. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Zuge ihrer Geschäftsbeziehung bekannt werden – auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung – geheim zu halten und auch ihre Mitarbeiter zur Geheimhaltung zu verpflichten. 11.3. Für den Fall der Verletzung der in Punkt 11.2. wiedergegebenen Verpflichtungen durch den Kunden hat dieser eine – für Kaufleute nicht mässigbare – Pönale von EUR 100.000,– pro Verstoß zu bezahlen.

Gerichtsstand/Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der SLS
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den mit Unternehmen abgeschlossenen Verträgen ist das sachlich für den 1. Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht. Klagen aus Verbrauchergeschäften kann SLS nach ihrer Wahl beim Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung des Vertragspartners einbringen. Auf das zwischen den Vertragsparteien zustande gekommene Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieser AGBs – gerade im Hinblick auf Verbrauchergeschäfte oder zwingend gesetzliche Bestimmungen – unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Bestimmung, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit der von ihnen gewählten Formulierung/Bestimmung bekannt gewesen. Subsidiär gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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